Sie sind als Berater beim BAFA akkreditiert? Wir begleiten die Antragstellung für die Beratungsförderung.
Sie sind BAFA-Berater und nutzen das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen“?
Wir unterstützen die Antragstellung für Ihre Kunden und Klienten, damit Sie mehr Zeit für die Beratung haben.
Umfassender BAFA-Service: Wir übernehmen die Beschaffung von Unterlagen, das Ausfüllen der Formulare, die Korrektur Ihres Beratungsberichtes und die Beantwortung von Rückfragen des BAFA. Natürlich sorgen wir auch dafür, dass alle Deadlines eingehalten werden.
Kein Spam: Wir verwenden Ihre E-Mail nur für die Übermittlung des Infopakets.
Antrag auf Beratungsförderung des BAFA - unser Service für Berater
Einfach für den Mandanten
Wir führen Ihre Kunden durch den Antragsprozess. Der Kunde erhält alle nötigen Informationen - mit einfacher Schritt für Schritt Anleitung
Einfach für Sie als Berater
Wir Unterstützung bei der Dokumentation. Sie führen das Beratungsprojekt durch. Wir versorgen Sie mit den nötigen Informationen zur Berichterstellung und lektorieren das Ergebnis.
Einfach zum Zuschuss
Wir behalten alle Deadlines und Unterlagen im Blick sodass Sie sich auf Ihre Arbeit fokussieren können und ihr Kunde keinen Papierkram im Kopf haben muss.
Wie wir BAFA-Berater unterstützen
Unser Service für BAFA-Berater
Wir ersparen Ihnen das Ausfüllen der Formulare
Wir übernehmen alle Aufgaben, die eigentlich Sie als Berater im Rahmen der Antragstellung haben. Das gibt Ihnen mehr Zeit für die Beratung und erspart Ihnen viele Formalien.
Antragstellung für Kunden
Wir übernehmen die Beantragung der BAFA-Förderung für Ihre Kunden. Dazu beschaffen wir vorab alle erforderlichen Informationen und Unterlagen. Vorab prüfen wir die Antragsberechtigung.
Beratungsbericht
Den Beratungsbericht müssen Sie als Berater selbst erstellen. Mit unserer Unterstützung bei der Strukturierung des Berichtes, der Formulierung der Projektinhalte und unserem Lektorat erstellen Sie Berichte in einem Bruchteil der sonst üblichen Zeit.
Antrag und Rückfragen
Wir beschaffen alle notwendigen Unterlagen von Ihren Kunden, die für die Antragstellung erforderlich sind. Wir prüfen diese und reichen alles bei der zuständigen Stelle ein. Selbstverständlich beantworten wir auch alle Rückfragen des BAFA oder der Leitstelle.
BAFA Beratungsförderung beantragen: Häufig gestellte Fragen
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr) fördert unterschiedliche Dienstleistungen und Projekte. Bei diesem Programm handelt es sich um die Förderung unternehmerischen Know Hows.
Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken.
Gleichzeitig auch die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen.
Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden bezuschusst. Je nach Bundesland (Hier zählt der Sitz des Unternehmens) in unterschiedlicher Höhe.
Prinzipiell dürfen alle Soloselbständigen und KMUs (Kleine- und Mittelständische Unternehmen) einen Antrag stellen – mit einigen Ausnahmen. (Siehe FAQs „Wer darf keinen Antrag stellen?“)
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden in der EU-Empfehlung 2003/361 definiert.
Unternehmen fallen dann unter die Definition KMU wenn:
- … nicht mehr als 249 Beschäftigte im Unternehmen beschäftigt sind
- … das Unternehmen einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können eine Förderung von Unternehmensberatungen in Anspruch nehmen, wenn sie:
- rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,
- ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- weniger als 250 Personen beschäftigen und
Das KMU darf die Voraussetzung für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überschreiten.
Die Beratung kann thematisch in einem der folgenden vier Bereichen liegen:
- wirtschaftlich
- finanziell
- personell
- organisatorisch
Dabei überschneiden sich sicherlich einige Bereiche, was jedoch kein Problem darstellt.
Beratungsinhalte
Um unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten, müssen Beratungen konzeptionell durchgeführt und dokumentiert werden. Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Konzeptionell beinhaltet
- eine am Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Unternehmens,
- die Benennung der ermittelten Schwachstellen und
- darauf aufbauend konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis unter Bezugnahme auf die Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit.
Die Maßnahme ist als Einzelberatung durchzuführen. Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen werden
nicht gefördert.
Die Beratungsleistung ist von der Beraterin bzw. dem Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht wiederzugeben. Der Bericht ist dem beratenen Unternehmen unmittelbar nach Abschluss der Beratung auszuhändigen.
Durch das Programm können mehrere Anträge während der gesamten Förderperiode eingereicht werden.
Jeder Antrag wird jedoch bis zu einem Maximalbetrag von 3.500 € (Gesamtberatungskosten) gefördert.
Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterin oder des Beraters, nicht jedoch die Umsatzsteuer.
Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte.
Der Zuschuss beträgt:
- 80 % der förderfähigen Beratungskosten für Betriebsstätten im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region
maximal jedoch 2800€ und - 50 % der förderfähigen Beratungskosten für Betriebsstätten im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) maximal jedoch 1 750€.
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden!
Maximal dürfen pro Unternehmen maximal 5 Anträge innerhalb der Richtline gestellt werden. Die derzeitige Richtlinie läuft bis 31.12.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können antragsfähige Unternehmen 5 Anträge stellen.
Jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr.
Neben den einzureichenden Dokumenten für den erhalte der Fördersumme ist eine volle Zahlung der Beratungskosten unbedingte Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses.
Der Zuschuss kann nur gewährt werden, nachdem der Antragsteller die Beratung in voller Höhe nachweislich bezahlt hat.
Dies ist durch Vorlage ihres bzw. seines Kontoauszugs im Rahmen des Verwendungsnachweises darzulegen.
Bei Barzahlungen oder Verrechnungen wird kein Zuschuss gewährt!
Der Berater selbst hat mit dem Antragsprozess für die letztliche Förderung nichts zu tun. Der Antragsteller ist immer das beratene Unternehmen.
Der Berater muss lediglich einen vollständigen Beratungsbericht zur Verfügung stellen. Um jedoch überhaupt eine Beratungsförderung erhalten zu können muss die Beratung über einen BAFA gelisteten Berater stattfinden.
Die Listung des Beraters ist ein einmaliger Prozess. Ist ein Berater erst einmal gelistet kann er in der gesamten Förderperiode förderfähige Beratungen anbieten.
Der Antragsprozess für das antragstellende Unternehmen verläuft in folgenden Schritten:
- Vor dem Start der Beratung muss eine Bewilligung des BAFA beantragt werden.
- Erst nach der Bewilligung (die jedoch keine Garantie für die Auszahlung bedeutet) darf die Beratung starten!
- Der Berater schreibt eine Rechnung die das beratene Unternehmen bezahlt
- Nach Beratungsende werden alle nötigen Dokumente (Kontoauszug. Bericht, DeMinimis Formular und Fragebögen) gesammelt, unterschrieben und an der entsprechenden Stelle hochgeladen
- Die Leitstelle prüft die Daten und leitet diese ans BAFA weiter
- Das BAFA bewilligt oder stellt Rückfragen die es noch zu beantworten gilt, bevor eine Bewilligung erfolgen kann.
- Nach der Bewilligung wir das Geld an den Antragsteller vom BAFA ausbezahlt.
Für einen Branchencheck und aus statistischen Gründen muss bei Beantragung ein Wirtschaftszweig angegeben werden mit einer 4-stelligen Ziffer.
Diese Ziffer ist hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Gueter-Wirtschaftsklassifikationen/klassifikation-wz-2008.html
oder über das PDF und dessen Suchfunktion:
https://www.destatis.de/static/DE/dokumente/klassifikation-wz-2008-3100100089004.pdf
Der Antragsteller muss am Ende folgende Unterlagen einreichen:
- den Beratungsbericht, der von Berater und Antragsteller unterzeichnet und datiert sein muss
- Rechnung des Beraters
- den Kontoauszug als Zahlungsnachweis
- De Minimis Formular ausgefüllt und unterschrieben
- Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblattes zur Achtung der Charter der Grundrechte der EU
Der schnellste bisher gestellte Antrag wurde nach Einreichung innerhalb von einer Woche ausbezahlt. In der Regel kann dies aber bis zu 3 Monaten dauern. In Ausnahmen auch länger.
Diese Art der Förderung durch das BAFA gibt es schon seit über 12 Jahren. Die derzeitige Richtlinie ist bis 2026 geplant und wird dann ggf. wieder neu aufgelegt und damit verlängert.
Es gibt kein Limitierung der Tagessätze. Die Förderung ist durch die Maximalhöhe der Förderung gedeckelt. Ob diese Summe jedoch für eine Stunde oder für 4 Tagen abgerufen wurde spielt dabei (theoretisch) keine Rolle, sollte aber sinnvoll begründet sein.
Die Beratungsdauer von 5 Tagen maximal darf jedoch nicht überschritten werden.
Es werden maximal 5 Beratungstage gefördert.
Die Maximale Beratungskostenhöhe beträgt 3500€ (netto) pro Antrag.
Hiervon werden je nach Bundesland 50-80% bezuschusst.
Der Maximale Förderbetrag beläuft sich also auf 2800€ (bei 80% Förderung) und 1750€ (50% Zuschuss).
Die Umsatzsteuer muss der Antragsteller immer selbst zahlen.
Der Service über Förderjoker kostet Pauschal 500€ zzgl. MwSt.
Nicht gefördert werden Beratungsmaßnahmen, die …
- die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert werden (Kumulierungsverbot),
- die Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden (Neutralität),
- die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten, zum Inhalt haben,
- die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben,
- die gegen die geltenden Rechtsvorschriften bzw. die Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen,
- die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben.
Sie helfen Ihren Kunden - wir helfen Ihnen - der Staat unterstützt
Das Programm zur Förderung unternehmerischen Know-Hows des BAFA unterstützt UnternehmerInnen dabei, Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Wir machen es allen Beteiligten leicht, diese Fördermittel abzurufen.
Unsere kostenlose Serviceleistung: Wir prüfen kostenlos für Sie ob ihr Kunde antragsberechtig ist. Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen zur Förderprogramm.
Fördermittel mit Leichtigkeit
Mit unserer Unterstützung können Sie und Ihre Kunden sorgenfrei Fördermittel beantragen – ohne Kopfschmerzen und Formularberge.
Durch unsere langjährige Erfahrung vermeiden wir häufige Fehler, die den Zuschuss gefährden könnten.